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Verhaltenskodex Springer Kommunaltechnik

„Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit und Vertrauen sind wichtige Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Daher stellt ein diesen Werten entsprechendes und rechtskonformes Verhalten unter dem Begriff „Compliance“ eine Basis für unsere tägliche Arbeit dar.

In dem von uns erarbeiteten Codex haben wir alle für uns erscheinenden maßgeblichen Punkte die mit Compliance zu tun haben festgehalten.

Dieser Kodex soll allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen klaren Bewegungskorridor geben.“

 

                                                                 

                                                                             Philipp Körbler

                                                                            Geschäftsführer

 

Die Springer Kommunaltechnik (SKT) entwickelt sich von einem nationalen zu einem internationalen Unternehmen. Nicht zuletzt deswegen alleine ist es sehr wichtig, einen Kodex für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu haben.

Die Mitarbeiter der Springer Kommunaltechnik haben sich im Leitbild insbesondere zu den Werten Motivation,Professionalität,Kompetenz, Wertschätzung und Offenheit verpflichtet.

Zusätlich haben wir uns auch einer nachhaltigen langfristigen gewinn- und wachstumsorientiertes Wirtschaften unter Beachtung einer ausgewogenen Risikopolitik zum Ziel gesetzt.

Diese Werte haben uneingeschränkte Gültigkeit und sind Teil unser Unternehmenskultur.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es gewohnt in einer offenen, toleranten und wertschätzenden Weise mit einander umzugehen. Dies gilt auch im Umgang mit unseren Kunden und unseren Umfeld.

Dies ist auch ein sehr wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur. Diese Werte haben in unserem Codex einen Platz gefunden. Der Kodex regelt auch einigewesentliche Aspekte einer professionellen auf Fairness, Wertschätzung und Vertrauen ausgerichteten Art geschäftlich tätig zu sein. Keine Regelung kann Anspruch erheben, für jeden Fall das angemessene Verhalten vorzugeben. Wir vertrauen darauf, dass JEDER im Sinne der Eigenverantwortung eine durchdachte und gut überlegte Entscheidung fällt, was bezogen auf die jeweilige Situation richtig und gut ist. Erforderlichenfalls werden jedoch für bestimmte in der Praxis öfters vorkommende Situationen konkrete Regelungen erlassen, die in diesen Kodex festgelegten Grundsätze konkretisieren.

Wir stehen ohne Einschränkung hinter diesen Kodex.  Er entfaltet für uns die gleiche Wirkung wie für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter in der Springer Kommunaltechnik. Jeder ist persönlich für sein eigenes Handel und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Springer Kommunaltechnik verantwortlich.

Für Fragen und Hinweise stehen Ihnen Ihr jeweiliger Vorgesetzter und der Betriebsrat jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Körbler

(Geschäftsführer)

 

 

Einleitung

 

Unser Verhaltenskodex basiert auf dem Leitbild der Springer Kommunaltechnik GmbH (SKT)

und der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sämtliche Unternehmens- und

Geschäftsbereiche der Springer Kommunaltechnik GmbH (SKT) verbindliche Verhaltenskodex.

Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln für ethisches und rechtlich einwandfreies Handeln

und Entscheiden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma.

 

Die Einhaltung des Verhaltenskodex schützt das Ansehen unserer Firma und damit

auch alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.

 

Im Geschäftsalltag können Situationen eintreten, in denen Mitarbeiterinnen bzw.

Mitarbeiter nicht mit Sicherheit feststellen können, welches Verhalten richtig und

angemessen ist.

 

In solchen schwierigen Situationen sollten sich die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter

folgende Fragen stellen:

 

·        Ist meine Handlung/Entscheidung gesetzlich erlaubt und ent-

spricht sie unseren Werten, den im Verhaltenskodex enthaltenen

Grundsätzen sowie unseren internen Richtlinien und Verhaltens-

Anweisungen?

 

·        Habe ich das Gefühl, dass meine Handlung/Entscheidung richtig ist?

 

·        Könnte ich mein Verhalten vor anderen in der Springer Kommunaltechnik GmbH(SKT)

oder vor Behörden rechtfertigen?

Ignorieren Sie nicht Ihren gesunden Menschenverstand.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Folgendes selber meinen oder von anderen

hören: „Das machen alle so.“ oder „Villeicht nur dieses eine Mal.“ oder

„Niemand wird es jemals erfahren.“

 

Das sind Hinweise darauf, die Situation zu überdenken und um Rat zu fragen.

 

 

1. Grundlagen

 

Adressatenkreis

 

Die Bestimmungen des Verhaltenskodex gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SKT und sind von diesen zu befolgen. Der Verhaltenskodex ist ein verbindliches Regelwerk im Geschäftsalltag.

 

Compliance

 

Wir respektieren die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Wir sind bestrebt, bei der Ausführung unserer geschäftlichen Tätigkeiten den höchstmöglichen Standard einzuhalten.

Bei unterschiedlichen Regelungen zwischen lokalem Recht und dem Verhaltenskodex kommt die strengere und weitergehende Regelung zur Anwendung.

Das Streben nach Gewinn rechtfertigt keine Verstöße gegen das Gesetz und den Verhaltenskodex.

Wir verzichten auf Geschäfte, die nur durch solche Praktiken zustande kommen können.

Auch die Tatsache, dass solche von Konkurrenten oder anderen Marktteilnehmern angewendet werden, gilt nicht als Rechtfertigung.

 

Zuständigkeit

 

Die oberste Verantwortung für die einheitliche Einführung und Anwendung des Verhaltenskodex liegt bei der Geschäftsführung.

Die operative Verantwortung für die vollständige Einführung und die Kontrolle der Anwendung in der SKT gemäß dem obigen Adressatenkreis liegt beim Compliance Officer. Die Führungskräfte in der SKT tragen die Verantwortung für die Anwendung des Verhaltenskodex in ihrem Verantwortungsbereich.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eignet sich in zumutbarer Weise die für ihren bzw. seinen Wirkungsbereich erforderlichen Kenntnisse an.

 

Hinweise / Meldungen

 

Wenn wir von einem schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze oder die schwerwiegende laufende Missachtung der internen Verhaltensregeln der SKT Kenntnis erlangen, informieren wir unseren Vorgesetzten oder den Compliance Officer. Für eine Meldung ist jede Kommunikationsform möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Verstöße an den Compliance Officer vertraulich zu melden.

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir stellen sicher, dass keiner Mitarbeiterin bzw. keinem Mitarbeiter für gutgläubige Meldungen beruflicher Schaden entsteht. Wer wissentlich falsche Meldungen über Andere verbreitet, begeht selbst ein Fehlverhalten.

 

Folgen bei Verstößen

 

Die schwerwiegende oder laufende Nichtbeachtung der im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze kann dem Ansehen und der Wettbewerbsfähigkeit der SKT schaden und wird daher immer auch die notwendigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.

 

 

2. Grundsätzliches Verhalten

 

Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität

 

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen.

Wir gewährleisten Chancengleichheit und vermeiden Ungleichbehandlung, insbesondere auf Grund ethischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft und politischer Orientierung.

Gegenüber politischen Gruppierungen sind wir neutral.

Im geschäftlichen Alltag stehen wir zu unserer Verantwortung und sind verlässliche und ehrliche Partner.

Gestaltungsfreiräume nutzen wir nur soweit und solange dies mit den Rechtsordnungen sowie unseren Werten vereinbar ist.

 

Persönliche Verantwortung der Führungskräfte und Mitarbeiter

 

Das Ansehen der SKT wird durch das Handeln jeder Mitarbeiterin bzw. jedes Mitarbeiters wesentlich geprägt.

Wir agieren daher verantwortungsbewusst. Führungskräfte sollen durch ihr Handeln eine Vorbildfunktion ausüben.

Die Wahrnehmung dieser Verantwortung dient zum Schutz und zur Sicherheit der SKT, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kunden und Geschäftspartner.

 

Interessenkonflikte

 

Unser Handeln ist darauf ausgerichtet, jegliche Art von Interessenkonflikten zu vermeiden, die sich nachteilig auf die SKT auswirken können.

Wir vermeiden Situationen, in denen persönliche oder wirtschaftliche Interessen mit den Interessen der SKT in Konflikt geraten oder geraten können.

Dies betrifft insbesondere Verträge und Verhandlungen, aus denen wir selbst oder nahestehende Personen Vorteile ziehen können.

Auch die Annahme von Nebenbeschäftigungen, Beratungsaufträge, Funktionen in juristischen Personen oder politischen Ämtern, ebenso Beteiligungen an anderen juristischen Personen können unter Umständen zu Interessenkonflikten führen.

Wir legen jeden möglichen Interessenkonflikt unserem Vorgesetzten gegenüber unaufgefordert und in vollem Umfang offen.

 

 

3. Korruption

 

Korruption

 

Korruption ist Missbrauch eingeräumter Verfügungsmacht und umfasst insbesondere das Fordern, Anbieten oder Annehmen eines ungebührlichen Vorteils (meistens Bestechung, Schmiergeld oder Zuwendung genannt).

Wir tolerieren keine Form der Korruption.

Wir nehmen und leisten keine ungebührlichen Vorteile jeglicher Art, unabhängig davon, ob die anbietende oder fordernde Person im öffentlichen oder privaten Sektor tätig ist.

 

Anbieten und Gewähren von Vorteilen

 

Kleine Geschenke zwischen externen Geschäftspartnern sehen wir als Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung, die grundsätzlich dem Aufbau und der Pflege langfristiger Geschäftsbeziehungen dienen können.

Der Wert der Geschenke muss sich jedoch in einem angemessenen Umfang bewegen.

Das ist dann der Fall, wenn keine Möglichkeit der Beeinflussung durch die Höhe oder Art des Geschenkes besteht.

Wir vermeiden jeden Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit.

Alle Einladungen zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel Abendveranstaltungen, Theater, Bälle, Konferenzen, Sportevents etc. sind separat und in Relation zu Stellung und Funktion des Eingeladenen zu prüfen.

Es besteht eine Genehmigungspflicht durch den Vorgesetzten.

Der Compliance Officer ist in wichtigen Angelegenheiten und Zweifelsfällen vorher zu informieren.

Einen Sonderfall stellen Zuwendungen an Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, Betriebe im Staatseigentum oder Amtsträger dar.

Von der Vorteilsgewährung an diesen Personenkreis nehmen wir Abstand.

Für den Fall, dass die Einladung eines Amtsträgers zu Veranstaltungen aus Respekt vor dem Amt und dem Staat geboten scheint, ist dies vom Geschäftsführer zu genehmigen.

Niemandem bieten wir Geldgeschenke an oder gewähren diese.

 

Fordern und Annahme von Vorteilen

 

Keinesfalls fordern wir im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit von Dritten Vorteile, noch lassen wir uns solche versprechen oder nehmen diese an.

Falls die Ablehnung eines Geschenks im konkreten Anlassfall unpassend erscheint, ist das Geschenk dem Vorgesetzten zu übergeben, damit dieser es der Allgemeinheit zuführen kann.

Sollte die Ablehnung einer Einladung im konkreten Anlassfall unpassend erscheinen, so gelten die oben ausgeführten Grundsätze zum Anbieten und Gewähren von Vorteilen sinngemäß.

Zu differenzieren ist, ob sich die Einladung an einen generellen Personenkreis richtet oder individuell ist.

Bei individuellen Einladungen ist das Augenmaß zu wahren, Vorsicht geboten, die Situation näher zu prüfen und gegebenenfalls der Compliance Officer zu konsultieren.

Generell verboten ist die Annahme direkter oder indirekter finanzieller Zuwendungen.

 

Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und Sponsoring

 

Zuwendungen in Form von Spesen, Spenden, gemeinnützigen Zuwendungen und Sponsoring dürfen nicht zur Umgehung der obigen Grundsätze oder andere Bestimmungen des Verhaltenskodex verwendet werden.

 

 

4. Umgang mit Eigentum und vertraulichen Informationen

 

Firmeneinrichtungen und Gesellschaftseigentum

 

Das Eigentum der SKT wird von uns grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Eigentum der SKT schützen wir vor Missbrauch, Verlust oder Diebstahl.

Zum Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft gehören neben Sachwerten, wie Betriebsmittel, auch immaterielle Güter, wie zum Beispiel geistiges Eigentum und Marken.

Wir beachten die internen Regelungen für die Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen der SKT (zum Beispiel Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologien).

 

Datenschutz/Schutz von Geschäftsgeheimnissen

 

Wir halten die Datenschutzbestimmungen ein und gewährleisten, dass personenbezogene Daten verlässlich gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Deren Weitergabe ist nur gestattet, wenn dies für einen zulässigen Zweck stattfindet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Achtung der grundlegenden Rechte der Betroffenen.

Wir sind bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten sowie bei vertraulichen Informationen, welche Geschäftspartner und Kunden betreffen, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ebenfalls als vertraulich anzusehen sind explizit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Die Verschwiegenheitspflicht wahren wir auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

 

 

5. Wettbewerbsgerechtes Verhalten

 

Als Marktteilnehmer profitieren wir von einem funktionierenden Markt.

Wir sind davon überzeugt, dass es für den Wettbewerb unabdingbar ist, autonom, fair und qualitätsorientiert aufzutreten.

Wir dulden daher keine Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen zum Zweck einer Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere Preisabsprachen, Aufteilung von Kunden, Aufteilung von Märkten oder Marktanteilen, Preisbindungen

oder Informationsaustausch über wettbewerbsrechtlich sensible Daten.

Wir sprechen uns gegen den Missbrauch von Marktmacht zur Begrenzung des Wettbewerbs aus und beachten die Rechtsnormen, die auf Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind.

 

 

6. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit

 

Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind für uns von hoher Priorität.

Wir tragen alle nach Möglichkeit aktiv zur Umsetzung dieser Ziele bei.

Die Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebietet die Vorsorge gegen Unfallgefahren und die Vorsorge gegen andere Gefahren für die geistige oder körperliche Unversehrtheit.

Dies gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen, als auch für das Sicherheitsmanagement und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag.